Unser Leistungsspektrum umfasst sämtliche Architektenleistungen gemäß § 15 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Im Einzelnen sind dies die Grundlagenermittlung, die Vorplanung, die Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung, die Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe, die Mitwirkung bei der Vergabe, die Bauüberwachung und die Objektbetreuung und Dokumentation.

Schwerpunktmäßig erbringen wir Planungsleistungen für den gewerblichen Hochbau, der bisher sowohl Produktions- und Lagerhallen, ein Einkaufszentrum, ein Feuerwehrgerätehaus, einen Kindergarten als auch Bürogebäude umfasst. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine spezifizierte Referenzliste zu.

Natürlich erbringen wir auch Planungsleistungen für den Wohnungsbau. Auch hier können wir ein umfangreiches Spektrum an Neubauten im Ein- und Mehrfamilienhausbau sowie im Bereich Sanierung von bestehenden Altbauten (mit und ohne Denkmalschutz) nachweisen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten werden von uns selbstverständlich auch Nutzungsänderungsanträge erstellt.

Immer häufiger kommt es vor, dass wir Beratungsleistungen beim Kauf von Immobilien erbringen. Das heißt, wir prüfen die Angebotsofferten des Verkäufers, sichten ggf. bereits existieren Gutachten der Gebäude, besichtigen die in Frage kommenden Objekte und fertigen hierzu eigene Kostenübersichten / Wertgutachten für die Kaufinteressenten.

Für Wohnungsbauunternehmen, Hausverwaltungen und Immobiliendienstleister fertigen wir Aufmaße, erstellen Bestandspläne und fertigen Wohn- und Nutzflächenberechnungen, die dann zum Beispiel zur Erstellung von Energieausweisen und Mietflächenberechnungen dienen.